auch ich darf Sie ganz herzlich zu der dieses Jahr erstmals in dieser Form stattfindenden Jahresauftakt-Pressekonferenz begrüßen.
Das Bistum Würzburg mit seiner Caritas ist Kirche mit den Menschen und für die Menschen.
Um diesem Auftrag dienen zu können, wird das Bischöfliche Ordinariat momentan neu aufgestellt. Es geht um die Reorganisation des Bischöflichen Ordinariats Würzburg.
Die zukünftigen sechs Hauptabteilungen sind mittlerweile benannt.
Drei Hauptabteilungen bilden die Kernaufgaben des Bistums ab:
- die Hauptabteilung Seelsorge
- die neue Hauptabteilung Bildung und Kultur (vormals Schule, Außerschulische Bildung und Kunst)
- die Hauptabteilung soziale und caritative Dienste, abgebildet durch den DiözesanCaritasverband
Die anderen drei Hauptabteilungen bilden die Verwaltungsaufgaben ab. Sie sind notwendig, damit die Kernaufgaben des Bistums erfüllt werden können:
- die Hauptabteilung Zentrale Aufgaben
- die Hauptabteilung Personal
- die Hauptabteilung Finanzen und Immobilien (vormals Finanzkammer und Bau)
Das Bischöfliche Ordinariat Würzburg wird also in Kürze aus sechs Hauptabteilungen bestehen (bisher waren es neun). In den vergangenen Wochen hat ein Projektteam des Ordinariats in Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung (MAV) einheitliche Leitlinien zur Organisationsgestaltung dieser Hauptabteilungen entwickelt. Sie gelten hauptabteilungsübergreifend. Diese Leitlinien wurden in der Ordinariatskonferenz vom 14. Januar 2020 verbindlich beschlossen. Derzeit finden Workshops in den einzelnen Hauptabteilungen mit Diskussion der bisherigen Organigrammentwürfe statt. Ende März 2020 werde ich das endgültige Organigramm des Bischöflichen Ordinariats festlegen. Es bildet dann die Grundlage für die Planung des Haushalts 2021.
Anfang des Jahres haben zudem drei Domkapitulare ihre Aufgaben als Hauptabteilungsleiter abgegeben: Monsignore Dietrich Seidel (Personal), Dr. Helmut Gabel (Außerschulische Bildung) und ich als Leiter der Hauptabteilung Zentrale Aufgaben. Die frei gewordenen beziehungsweise frei werdenden Leitungsstellen der drei Hauptabteilungen sind im Januar diesen Jahres intern ausgeschrieben worden. Bei der Besetzung dieser Stellen ist es uns wichtig, Frauen verstärkt in Führungspositionen zu bringen. Neu besetzt ist seit Dezember 2019 bereits die Stelle des Leiters der Hauptabteilung Finanzen und Immobilien mit Herrn Sven Kunkel. Er ist damit Finanzdirektor und Ökonom der Diözese. Ich darf Herrn Kunkel bitten, sich hier kurz vorzustellen.
Um unserem Anspruch eines transparenten Verwaltungshandelns und einer wirksamen Wahrnehmung von Kontrolle entsprechen zu können, werden unsere Statuten überarbeitet. Durch die Schaffung von gesetzlichen Regelungen werden klare Zuständigkeiten geschaffen und die Übernahme von Verantwortung gestärkt. Wichtig ist dabei die Trennung zwischen den beiden Körperschaften Bischöflicher Stuhl und Diözese Würzburg. Gründe dafür sind die Höhe der Vermögenswerte des Bischöflichen Stuhls und die Beteiligungen, die gehalten werden, sowie die notwendige Schaffung von Transparenz. Aktuell haben wir ein Statut für den Bischöflichen Stuhl erarbeitet. Für den Bischöflichen Stuhl wird künftig ein Verwalter sowie ein eigener Vermögensverwaltungsrat eingeführt.
Der Verwalter ist dem Diözesanbischof direkt unterstellt. Aufgaben des Verwalters sind die Führung der laufenden Haushaltsgeschäfte des Bischöflichen Stuhls, die Vermögensverwaltung sowie der Vollzug der Beschlüsse des Vermögensverwaltungsrats.
Der Vermögensverwaltungsrat des Bischöflichen Stuhls berät den Bischof und den Verwalter in allen finanz- und vermögensrechtlichen Fragen. Weitere Aufgaben des Vermögensverwaltungsrats des Bischöflichen Stuhls sind die Zustimmung zum Haushaltsplan und zur Wahl des Abschlussprüfers, der Beschluss der Anerkennung des Jahresabschlusses, die Erteilung der Entlastung des Verwalters sowie die Ausübung von Zustimmungs- und Anhörungsrechten, die im Statut explizit aufgeführt werden.
Durch diese Maßnahmen unterliegt das Vermögen des Bischöflichen Stuhls einer engmaschigen Kontrolle, die den Anforderungen des weltlichen und kirchlichen Rechts gerecht wird.
Für den Haushalt der Diözese Würzburg und die Anerkennung der Jahresrechnung ist der Diözesansteuerausschuss verantwortlich. Er prüft die Jahresrechnung der Diözese Würzburg und entscheidet über den Diözesanhaushalt. Er sichert einen verantwortungsvollen Umgang mit den Geldern, die Kirchensteuerzahlerinnen und -zahler dem Bistum zur Verfügung stellen, damit diese möglichst vielen Menschen zugutekommen. Darüber hinaus sind der Diözesanvermögensverwaltungsrat und das Konsultorenkollegium (Domkapitel) insbesondere für Akte der außerordentlichen Verwaltung, wie zum Beispiel die Aufnahme von Darlehen oder für Veräußerungen oder veräußerungsähnliche Geschäfte, deren Wert 100.000 Euro überschreitet, zuständig.
Der neue Diözesansteuerausschuss ist zum Jahresende 2019 gewählt worden und wird in Kürze seine Arbeit aufnehmen. Ich freue mich für die neue Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2025 vor allem deshalb sehr, weil erstmals eine Frau in das doch sehr von Männern dominierte Gremium gewählt wurde. Das offizielle Wahlergebnis wird im Diözesanblatt vom 20. Februar 2020 veröffentlicht. Kraft Amtes gehören Bischof Dr. Franz Jung sowie Bischöflicher Finanzdirektor Sven Kunkel zu dem Gremium. Vom Bischof ernannte Mitglieder sind Generalvikar Thomas Keßler und der Diözesanratsvorsitzende Dr. Michael Wolf. Ich darf allen Mitgliedern der zurückliegenden Amtsperiode herzlich für ihren Dienst danken und dem neuen Diözesansteuerausschuss alles Gute und Gottes Segen für die Amtsperiode bis 2025 wünschen.
Im Jahr 2020 steht das Programm „Reorganisation der Finanzkammer“ vor einem erfolgreichen Abschluss. Als Reaktion auf eine angespannte Finanzsituation sowie neue Herausforderungen (Handelsbilanz/HGB, neues Umsatzsteuergesetz) und die Transparenzoffensive der Bischofskonferenz, „Wille zu mehr Transparenz, Kontrolle und Solidarität“, wurde im September 2018 das Programm ins Leben gerufen. Der externe Berater, Andrew Motz, wurde als Programmleiter beauftragt. Die zehn Projekte werden alle von internen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleitet. Als ein Beispiel der erfolgreichen Arbeit darf ich an dieser Stelle die Einführung der Bilanzierung nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches nennen, verbunden mit dem Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im Jahr 2020 ist das Programm in einer Umsetzungsphase für operative Transparenz und Compliance, was unter anderem die Etablierung einer Compliance-Richtlinie und die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz bis Januar 2021 beinhaltet. Das Thema Controlling wird Herr Hammer in seinem Statement aufgreifen.
Insgesamt befindet sich das Programm „Reorganisation der Finanzkammer“ auf einem sehr guten Weg.
Ein Teil dieses Programms ist auch das am 1. August 2019 für drei Jahre in Kraft getretene Bau-Moratorium. In dieser Zeit werden nur noch Notmaßnahmen durch die Diözesanbaukommission genehmigt. Die Zeit des Moratoriums soll genutzt werden, um die Erfassung und Bewertung der Gebäude auch im Blick auf die Schwerpunktsetzung der künftigen pastoralen Strukturen durchzuführen. Diese Arbeit wird gemeinsam mit den Zuständigen vor Ort erfolgen. Die Erfassung der Gebäude ist im Dekanat Würzburg-Stadt gestartet. Dass dieses Moratorium Gemeinden schmerzt, ist verständlich. Medial aufgegriffene Beispiele in jüngster Zeit führen dies vor Augen. Die Finanzsituation des Bistums fordert aber eine solche Maßnahme. Zahlreiche Bauprojekte sind derzeit verschoben für die Zeit nach 2022, jedoch nicht abgelehnt. Wir fahren hier langsamer. Und wir müssen nach der Gebäudeerfassung genau festlegen, was in den Gemeinden benötigt wird, was künftig saniert wird und wo wir uns von Immobilien trennen müssen. Ich darf hier abermals um Verständnis bitten. Ich bin überzeugt, dass uns eine Verschlankung fitter und freier macht für unsere Kernaufgabe, die Verkündigung des Evangeliums.
Eines der wichtigsten Themen, denen wir uns in der Diözese Würzburg und in der ganzen katholischen Kirche widmen, ist das Thema sexueller Missbrauch.
In jüngster Zeit haben wir in der Diözese Würzburg drei große Studien durchgeführt. Die MHG‑Studie sah für unsere Personalakten den Untersuchungszeitraum von 2000 bis 2015 vor sowie die Akten des Geheimarchivs aus der Zeit bis zurück ins Jahr 1946. In einer von Bischof Jung zusätzlich in die Wege geleiteten Folgestudie haben wir alle Personalakten von 1945 bis 1999 von einer externen Anwaltskanzlei auf Hinweise sexuellen Missbrauchs untersuchen lassen. Darüber hinaus haben wir die Akten der drei Kilianeen Würzburg, Bad Königshofen und Miltenberg untersuchen lassen. Um eine größtmögliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, haben alle drei Studien externe Rechtsanwaltskanzleien durchgeführt. Die Ergebnisse sind vollständig an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt und der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Wir haben in der Diözese Würzburg in jüngster Zeit einige Systeme etabliert, die in erster Linie den Betroffenen helfen sollen. Dazu gehören unser Seelsorgsteam, die Betroffenentreffen und die konsequente Meldung an die Strafverfolgungsbehörden. Auch auf den Weg gebracht ist die Etablierung von Ombudsleuten, die die Betroffenen begleiten und unterstützen sollen.
Wir haben zum 1. Januar 2020 die neue Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst in der Diözese Würzburg in Kraft gesetzt. Gemäß dieses im Diözesanblatt veröffentlichten Gesetzes wird die Diözese Würzburg mit einer externen Fachberatungsstelle kooperieren und Betroffene in den Arbeitsstab berufen. Es ist uns sehr wichtig, die Perspektive der Betroffenen bei allen Überlegungen mit einzubeziehen.
Unser großes Programm „Gemeinsam Kirche sein – Pastoral der Zukunft“ haben wir auf die Füße einer Projektstruktur gestellt. Dafür wurde ein Lenkungskreis gebildet, der aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bistums und der Caritas besteht: Generalvikar Thomas Keßler, Finanzdirektor Sven Kunkel, Domkapitular Christoph Warmuth, Personalleiter Thomas Lorey, kommissarische Hauptabteilungsleiterin Dr. Christine Schrappe, Programmleiterin Monika Albert, Dr. Stefanie Kainzbauer von der Caritas, Kanzler Matthias Finster, Dr. Michael Wolf und Andrea Czech vom Diözesanrat, Pfarrer Alfred Kraus vom Priesterrat und Pressesprecher Bernhard Schweßinger. Der Lenkungskreis ist das oberste beschlussfassende Gremium der Programmorganisation, welches die Interessen und Belange des Bistums vertritt und bei der Steuerung des Programms unterstützt.
Und hier will ich das Wort weitergeben. Ich darf Domkapitular Christoph Warmuth als Programmverantwortlichen und Monika Albert als Programmleiterin bitten, Ihnen den aktuellen Stand des Programms „Gemeinsam Kirche sein – Pastoral der Zukunft“ sowie die Schwerpunkte im Jahr 2020 vorzustellen.