Der Bischöfliche Stuhl ist eine mit dem Amt des Bischof untrennbar verbundene Vermögensmasse, die historisch betrachtet seiner Amtsführung und seinem Unterhalt diente. Nach kanonischem Recht ist er eine öffentliche juristische Person und wird als solche seit dem 19. Jahrhundert vom Staat als Körperschaft anerkannt. Im Bistum Würzburg dient das Vermögen des Bischöflichen Stuhls KdöR hauptsächlich der Altersversorgung der Priester im Bistum.
Jahresabschluss des Bischöflicher Stuhls
Hauptabteilung Finanzen und Immobilien
Bischöfliches Ordinariat der Diözese Würzburg
Domerschulstraße 2
97070 Würzburg
Telefon: (0931) 386 70 000
E-Mail: finanzkammer@bistum-wuerzburg.de