Das Domkapitel erfüllt seine liturgischen Aufgaben durch die Teilnahme an den feierlichen Gottesdiensten des Bischofs und durch die Feier der Eucharistie durch Dompropst und Domdekan. Es nimmt die Aufgaben des Konsultorenkollegiums der Diözese wahr. Jedes Mitglied des Domkapitels hat daher Sitz und Stimme in der Sitzung des Allgemeinen Geistlichen Rates (AGR) und berät den Bischof. Das Domkapitel beschließt den vom Dompropst vorgelegten Haushaltsplan des Domkapitels und der Domkirchenstiftung und anerkennt den Jahresabschluss. Das Domkapitel ist jedoch nicht nur ein Gremium, sondern auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Jahresabschluss des Domkapitels
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Bischöfliches Ordinariat der Diözese Würzburg
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